Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota

Die Stadt Lübbenau/Spreewald im Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg, hat das Finanzamt Calau als zuständige Behörde. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgeben und Unterstützung bei der Lohnsteuer sowie der steuerlichen Veranlagung erhalten. Ein Umzug kann dazu führen, dass sich die Zuständigkeit ändert, sodass es sinnvoll ist, sich rechtzeitig zu informieren. Die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen sollten ebenfalls beachtet werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, das richtige Finanzamt in Ihrer Nähe zu finden. Bei Fragen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen steht das Finanzamt Calau Ihnen jederzeit zur Seite.

Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota im Überblick

Einwohner 15.778 7.765 männlich
8.013 weiblich
Fläche 139,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

03215, 03216, 03217, 03218, 03222

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota

Wie erreiche ich das Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Springteichallee 25, 03205 Calau, telefonisch unter 03541 83-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota zuständig?

Das Amt ist für Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank