Finanzamt Mainaschaff

Die Gemeinde Mainaschaff, im Kreis Aschaffenburg im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Aschaffenburg zugewiesen. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen sowie Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung einholen. Es ist wichtig, sich über Fristen und erforderliche Belege im Klaren zu sein, um einen reibungslosen Ablauf bei der Steuererklärung zu gewährleisten. Auch wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer benötigen, steht Ihnen das Finanzamt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eventuell einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell ermitteln, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Mainaschaff im Überblick

Einwohner 8.721 4.299 männlich
4.422 weiblich
Fläche 7,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 246

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Aschaffenburg

Adresse

Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg

Postfach 100745 , 63705 Aschaffenburg

Kontakt

Telefon 06021 492-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06021 492-1000

Finanzamtsnummer

9204

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.30 – 13.00 Uhr
Di. 08.30 – 13.00 Uhr
Mi. 08.30 – 13.00 Uhr
Do. 08.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

63814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mainaschaff

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Mainaschaff

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Mainaschaff

Wann hat das Finanzamt Mainaschaff geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:30–13:00 Uhr; Di 8:30–13:00 Uhr; Mi 8:30–13:00 Uhr; Do 8:30–17:00 Uhr; Fr 8:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Mainaschaff?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Auhofstr. 13, 63741 Aschaffenburg, telefonisch unter 06021 492-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Mainaschaff zuständig?

Das Amt ist für Mainaschaff mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mainaschaff online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mainaschaff abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Aschaffenburg Alzenau Großostheim Hösbach Mömbris Goldbach Kahl a.Main Kleinostheim Haibach Stockstadt a.Main Karlstein a.Main Bessenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank