Finanzamt Mainstockheim

Die Gemeinde Mainstockheim im Landkreis Kitzingen, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kitzingen. Hier sind Sie als Bürger gut aufgehoben, wenn es um die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung geht. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder steuerlichen Veranlagung können Sie sich jederzeit an das Finanzamt wenden. Es empfiehlt sich, die Fristen zur Einreichung genau im Blick zu behalten, um Probleme mit dem Steuerbescheid zu vermeiden. Zudem ist die korrekte Ablage von Belegen von großer Bedeutung. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und zuverlässig herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Mainstockheim im Überblick

Einwohner 1.940 955 männlich
985 weiblich
Fläche 8,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Kitzingen

Adresse

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postfach 660 , 97308 Kitzingen

Kontakt

Telefon 09321 703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09321 703-444

Finanzamtsnummer

9227

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97320

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mainstockheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Mainstockheim

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Mainstockheim

Wann hat das Finanzamt Mainstockheim geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–16:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Mainstockheim?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Moltkestr. 24, 97318 Kitzingen, telefonisch unter 09321 703-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Mainstockheim zuständig?

Das Amt ist für Mainstockheim mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mainstockheim online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mainstockheim abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Kitzingen Volkach Dettelbach Wiesentheid Iphofen Marktbreit Schwarzach a.Main Prichsenstadt Geiselwind Mainbernheim Albertshofen Rödelsee

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank