Finanzamt Malschwitz / Malešecy

In der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen des Freistaates Sachsen ist das Finanzamt Bautzen für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Bewohner von Malschwitz können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten zudem Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zu Lohnsteuerangelegenheiten. Halten Sie alle notwendigen Belege bereit und beachten Sie die Fristen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt Ihnen bei einem Wohnortwechsel zur Verfügung steht.

Malschwitz / Malešecy im Überblick

Einwohner 4.818 2.466 männlich
2.352 weiblich
Fläche 93,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

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Quelle: Stadt Köln

Bautzen

Adresse

Wendischer Graben 3
02625 Bautzen

Kontakt

Telefon 03591 488-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03591 488-8888

Finanzamtsnummer

3204

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Bautzen

IBAN: DE59860000000086001535

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02694

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Malschwitz / Malešecy

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Malschwitz / Malešecy

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Malschwitz / Malešecy

Wann hat das Finanzamt Malschwitz / Malešecy geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:30 Uhr; Di 8:00–17:00 Uhr; Mi 8:00–15:30 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Malschwitz / Malešecy?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wendischer Graben 3, 02625 Bautzen, telefonisch unter 03591 488-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-bautzen.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Malschwitz / Malešecy zuständig?

Das Amt ist für Malschwitz / Malešecy mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Malschwitz / Malešecy online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Malschwitz / Malešecy abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank