Finanzamt Marbach am Neckar

In der Gemeinde Marbach am Neckar, Stadt im Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Ludwigsburg für steuerliche Belange zuständig. Bewohner von Marbach können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären oder sich über Lohnsteuerangelegenheiten informieren. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Zudem können Sie hier Informationen zu Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen erhalten. Falls Sie planen, in eine andere Stadt oder Gemeinde umzuziehen, denken Sie daran, dass ein solcher Umzug auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Marbach am Neckar im Überblick

Einwohner 239 131 männlich
108 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Ludwigsburg

Adresse

Alt-Württemberg-Allee 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt

Telefon 07141/180
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07141/182105

Finanzamtsnummer

2871

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE24600000000060401500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71666, 71667, 71668, 71672, 71711

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Marbach am Neckar

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Marbach am Neckar

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Marbach am Neckar

Wie erreiche ich das Finanzamt Marbach am Neckar?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Alt-Württemberg-Allee 40, 71638 Ludwigsburg, telefonisch unter 07141/180. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Marbach am Neckar zuständig?

Das Amt ist für Marbach am Neckar mit 5 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Marbach am Neckar online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Marbach am Neckar abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Steinheim an der Murr Benningen am Neckar Oberstenfeld Affalterbach Pleidelsheim Ludwigsburg Markgröningen Erdmannhausen Remseck am Neckar Kornwestheim Möglingen Tamm

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank