Finanzamt Markranstädt

In der Stadt Markranstädt, die im Kreis Leipzig im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Grimma verantwortlich für steuerliche Anliegen. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und wichtige Informationen zu ihrer steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer erhalten. Die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen sollten Sie unbedingt im Blick behalten, um rechtzeitig handeln zu können und um mögliche Unannehmlichkeiten mit Steuerbescheiden zu vermeiden. Wenn Sie planen, aus Markranstädt umzuziehen und dabei die Gemeindegrenzen zu überschreiten, könnte es sein, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie relevant ist, empfehlen wir die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So finden Sie rasch alle notwendigen Informationen zu Belegen und anderen steuerlichen Fragen.

Markranstädt im Überblick

Einwohner 16.194 7.894 männlich
8.300 weiblich
Fläche 58,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 153

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Grimma

Adresse

Lausicker Straße 2
04668 Grimma

Postfach 1126 , 04661 Grimma

Kontakt

Telefon 03437 940-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03437 940-5000

Finanzamtsnummer

3238

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Grimma

IBAN: DE12860000000086001508

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04417, 04420

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Markranstädt

?
Grundsteuer A 307%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 383%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Markranstädt

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Markranstädt

Wann hat das Finanzamt Markranstädt geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:00 Uhr; Di 7:30–18:00 Uhr; Mi 7:30–13:30 Uhr; Do 7:30–17:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Markranstädt?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Lausicker Straße 2, 04668 Grimma, telefonisch unter 03437 940-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-grimma.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Markranstädt zuständig?

Das Amt ist für Markranstädt mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Markranstädt online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Markranstädt abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Grimma Markkleeberg Borna Wurzen Frohburg Brandis Zwenkau Naunhof Colditz Borsdorf Bad Lausick Groitzsch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank