Finanzamt Maxdorf

Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Ludwigshafen für steuerliche Anliegen zugeordnet. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies direkt beim Finanzamt zu tun. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie schnell an die benötigten Informationen gelangen und sicherstellen, dass Sie alles richtig machen. Bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts Ludwigshafen jederzeit bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Zudem sollten Sie die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und Belegen beachten, um Probleme zu vermeiden. In Maxdorf sind Sie beim Finanzamt in guten Händen.

Maxdorf im Überblick

Einwohner 1.016 494 männlich
522 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Ludwigshafen

Adresse

Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen

Postfach 217233 , 67072 Ludwigshafen

Kontakt

Telefon 0621/56140
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0621/561423067

Finanzamtsnummer

2727

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67129, 67130, 67133

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Maxdorf

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Maxdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Maxdorf

Wann hat das Finanzamt Maxdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Di 8:00–16:00 Uhr; Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Maxdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Bayernstr. 39, 67061 Ludwigshafen, telefonisch unter 0621/56140 oder per E-Mail an Poststelle@fa-lu.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Maxdorf zuständig?

Das Amt ist für Maxdorf mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Maxdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Maxdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Ludwigshafen am Rhein Frankenthal (Pfalz) Grünstadt Bobenheim-Roxheim Carlsberg Bissersheim Heßheim Neuleiningen Mertesheim Obersülzen Fußgönheim Kleinkarlbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank