Finanzamt Mayschoß

Mayschoß im Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, gehört zu den Gemeinden, für die das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig ist. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten zu lassen. Das Finanzamt unterstützt Sie ebenfalls bei der Klärung von Lohnsteuerangelegenheiten und informiert über Fristen sowie Steuerbescheide. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu finden, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder. Das Team des Finanzamts Bad Neuenahr-Ahrweiler steht den Bürgern von Mayschoß in allen steuerlichen Belangen zur Verfügung.

Mayschoß im Überblick

Einwohner 11.092 5.535 männlich
5.557 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 261

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53508

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mayschoß

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank