Finanzamt Mechtersen

In der Gemeinde Mechtersen sind die Bürger im Kreis Lüneburg in Niedersachsen beim Finanzamt Lüneburg gut aufgehoben, wenn es um steuerliche Belange geht. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch die Verarbeitung von Lohnsteuerfragen oder die Klärung von Fristen ist Teil des Serviceangebots. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg bedeuten kann, dass Sie ein neues Finanzamt ansprechen müssen. Um sicherzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, unterstützt Sie unsere hilfreiche Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Lüneburg steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Mechtersen im Überblick

Einwohner 670 320 männlich
350 weiblich
Fläche 14,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 37

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Lüneburg

Adresse

Am Alt. Eisenwerk 4
21339 Lüneburg

Postfach 1540 , 21305 Lüneburg

Kontakt

Telefon 04131 305-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2333

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LUENEBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Lüneburg

IBAN: DE10240501100000000018

BIC: NOLADE21LBG

Zuständig für Postleitzahlen

21358

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mechtersen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank