Finanzamt Meckenbeuren

In Meckenbeuren, einer Gemeinde im Bodenseekreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Friedrichshafen für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung erhalten. Auch Informationen zur Lohnsteuer und zur Handhabung von Steuerbescheiden stehen den Einwohnern zur Verfügung. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln und sich über Ihre steuerlichen Fragen zu informieren.

Meckenbeuren im Überblick

Einwohner 1.103 563 männlich
540 weiblich
Fläche 8,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Friedrichshafen

Adresse

Ehlersstr. 13
88046 Friedrichshafen

Kontakt

Telefon 07541/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07541/706111

Finanzamtsnummer

2861

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE BODENSEE

IBAN: DE43690500010024772477

BIC: SOLADES1KNZ

Zuständig für Postleitzahlen

88070, 88071, 88074

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meckenbeuren

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank