Finanzamt Meerbeck

Die Gemeinde Meerbeck im Landkreis Schaumburg, Niedersachsen, zählt ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Stadthagen. Für die Meerbecker ist dieses Finanzamt der erste Ansprechpartner, wenn es um die Einreichung der Einkommensteuererklärung oder die Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung geht. Zudem informiert das Finanzamt über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und den Erhalt von Steuerbescheiden. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch den Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Stadthagen steht den Bürgern von Meerbeck mit Rat und Tat zur Seite und sorgt für Klarheit in allen steuerlichen Belangen.

Meerbeck im Überblick

Einwohner 1.791 857 männlich
934 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 40

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Stadthagen

Adresse

Schloß
31655 Stadthagen

Kontakt

Telefon 05721 705-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2344

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE SCHAUMBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Stadthagen

IBAN: DE58255514800470140401

BIC: NOLADE21SHG

Zuständig für Postleitzahlen

31715

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meerbeck

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank