Finanzamt Meinersen

Wenn Sie in Meinersen wohnen, sind Sie Teil der Gemeinde im Kreis Gifhorn, Niedersachsen, und wenden sich für steuerliche Angelegenheiten an das Finanzamt Gifhorn. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über Fragen zur steuerlichen Veranlagung informieren. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann das zuständige Finanzamt verändern, was Sie bei einem Wohnortwechsel beachten sollten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die für Ihren Wohnort zuständige Behörde zu ermitteln.

Meinersen im Überblick

Einwohner 8.038 3.977 männlich
4.061 weiblich
Fläche 54,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 45

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38534, 38536

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meinersen

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank