Finanzamt Meisenheim

Die Stadt Meisenheim im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Bad Kreuznach als zuständige Behörde. Wenn Sie in Meisenheim leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt klärt auch Aspekte der Lohnsteuer und stellt sicher, dass Sie über die notwendigen Belege verfügen. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen zu beachten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann eine Änderung des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie ganz einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Meisenheim im Überblick

Einwohner 3.325 1.620 männlich
1.705 weiblich
Fläche 17,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 268

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55586, 55587, 55590

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meisenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank