Finanzamt Meitingen

Meitingen ist eine Gemeinde im Kreis Augsburg im Freistaat Bayern, für die das Finanzamt Augsburg-Land zuständig ist. Die Gemeindebürger können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung holen. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung zu beachten und alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Um sicherzustellen, dass Sie das richtige Finanzamt kontaktieren, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese erleichtert es Ihnen, schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Meitingen im Überblick

Einwohner 12.307 6.133 männlich
6.174 weiblich
Fläche 29,9 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86400, 86401, 86405

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meitingen

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank