Finanzamt Mellrichstadt

Die Gemeinde Mellrichstadt, gelegen im Kreis Rhön-Grabfeld, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Neustadt a.d.S. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt ist auch Ihr Ansprechpartner rund um die Themen Lohnsteuer und maßgebliche Belege. Es ist ratsam, sich an die festgelegten Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu halten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen könnte, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So sind Sie bestens informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten zügig und unkompliziert regeln.

Mellrichstadt im Überblick

Einwohner 5.530 2.721 männlich
2.809 weiblich
Fläche 56,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Bad Neustadt a.d.S.

Adresse

Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt

Kontakt

Telefon 09771 9104-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09771 9104-444

Finanzamtsnummer

9206

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97634, 97635, 97638

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mellrichstadt

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank