Finanzamt Menslage

Menslage ist eine Gemeinde im Kreis Osnabrück, Niedersachsen, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Quakenbrück. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um Ihnen zu helfen. Lohnsteuerfragen, Fristen für die Einreichung und Informationen zu Steuerbescheiden sind ebenfalls Themen, auf die Sie hier Unterstützung erhalten können. Ein Umzug innerhalb Niedersachsens oder sogar über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell ausfindig zu machen.

Menslage im Überblick

Einwohner 2.318 1.157 männlich
1.161 weiblich
Fläche 65,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Quakenbrück

Adresse

Lange Straße 37
49610 Quakenbrück

Postfach 1261 , 49602 Quakenbrück

Kontakt

Telefon 05431 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2367

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BERSENBRUECK

Kontoinhaber: Finanzamt Quakenbrück

IBAN: DE45265515400018837179

BIC: NOLADE21BEB

Zuständig für Postleitzahlen

49637

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Menslage

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank