Finanzamt Mertendorf

Mertendorf, gelegen im Burgenlandkreis von Sachsen-Anhalt, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Naumburg. Wenn Sie in Mertendorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt dort tun. Das Finanzamt Naumburg gibt Ihnen auch Auskunft über steuerliche Veranlagungen, Lohnsteuerfragen und relevante Fristen. Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere hilfreiche Finanzamt-Suchfunktion verwenden.

Mertendorf im Überblick

Einwohner 1.538 786 männlich
752 weiblich
Fläche 32,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 72

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Naumburg

Adresse

Oststraße 26
06618 Naumburg

Postfach 12 51 , 06602 Naumburg

Kontakt

Telefon 03445 238-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03445 238-4600

Finanzamtsnummer

3119

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Naumburg

IBAN: DE21810000000080001527

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06618

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mertendorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 386%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank