Finanzamt Meßkirch

Die Stadt Meßkirch im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Sigmaringen zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und professionelle Unterstützung bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten erhalten. Das Finanzamt beantwortet auch Ihre Fragen bezüglich der Lohnsteuer und unterstützt Sie bei der Erstellung von Steuerbescheiden. Fristen, die zu beachten sind, können Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders finden Sie schnell das für Ihren Wohnort relevante Finanzamt. Nutzen Sie diese praktische Funktion, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig zu erledigen. Die Steuerexperten in Meßkirch stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihre Steuerangelegenheiten reibungslos abgewickelt werden.

Meßkirch im Überblick

Einwohner 915 444 männlich
471 weiblich
Fläche 10,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88601, 88602, 88605

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Meßkirch

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Meßkirch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Meßkirch

Wie erreiche ich das Finanzamt Meßkirch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen, telefonisch unter 07571 101-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Meßkirch zuständig?

Das Amt ist für Meßkirch mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Meßkirch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Meßkirch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Beuron Sauldorf Ostrach Bingen Herdwangen-Schönach Sigmaringendorf Pfullendorf Krauchenwies Illmensee Hettingen Wald Veringenstadt

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank