Finanzamt Mistelbach

Die Gemeinde Mistelbach im Kreis Bayreuth, Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Bayreuth betreut. Für die Einwohner von Mistelbach ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen auch bei Themen wie der Lohnsteuer und den relevanten Fristen zur Verfügung. Sollten Sie innerhalb oder außerhalb der Gemeinde umziehen, kann dies eine neue Zuständigkeit des Finanzamts zur Folge haben, weshalb Sie sich rechtzeitig informieren sollten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden. Das Finanzamt Bayreuth in Mistelbach unterstützt Sie gerne bei all Ihren steuerlichen Belangen.

Mistelbach im Überblick

Einwohner 1.500 749 männlich
751 weiblich
Fläche 6,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 236

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Bayreuth

Adresse

Maximilianstr. 12
95444 Bayreuth

Postfach 110361 , 95422 Bayreuth

Kontakt

Telefon 0921 609-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0921 609-1011

Finanzamtsnummer

9208

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HOCHFRANKEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE83780500000380020750

BIC: BYLADEM1HOF

Zuständig für Postleitzahlen

95511

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mistelbach

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank