Finanzamt Möntenich

Die Gemeinde Möntenich gehört zum Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Besonders wichtig ist es, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sollten Sie berücksichtigen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herausfinden. Die Mitarbeiter des Finanzamts Simmern-Zell stehen Ihnen in der Gemeinde Möntenich bei Lohnsteuerfragen und der Erstellung von Steuerbescheiden kompetent zur Seite. Halten Sie zudem alle erforderlichen Belege bereit, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu garantieren.

Möntenich im Überblick

Einwohner 15.330 7.465 männlich
7.865 weiblich
Fläche 14,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 277

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

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Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
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IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56754

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Möntenich

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank