Finanzamt Mörsfeld

Mörsfeld befindet sich im Donnersbergkreis von Rheinland-Pfalz und fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich zu steuerlichen Veranlagungen beraten lassen. Es ist ratsam, sich über die geltenden Fristen und die erforderlichen Belege zu informieren, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat. Bei Fragen zu Steuerbescheiden bietet das Finanzamt Mörsfeld umfassende Unterstützung. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Mörsfeld im Überblick

Einwohner 2.939 1.449 männlich
1.490 weiblich
Fläche 18,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67808

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Mörsfeld

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Mörsfeld

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Mörsfeld

Wann hat das Finanzamt Mörsfeld geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Mörsfeld?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Karlsplatz 6, 67549 Worms, telefonisch unter 06241/30460 oder per E-Mail an Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Mörsfeld zuständig?

Das Amt ist für Mörsfeld mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mörsfeld online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Mörsfeld abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Dorn-Dürkheim Mölsheim Bechtheim Mettenheim Dittelsheim-Heßloch Bennhausen Köngernheim Ottersheim Bischheim Stetten Alsheim Worms

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank