Finanzamt Moos (Deggendorf)

In der Gemeinde Moos, die zum Kreis Deggendorf im Freistaat Bayern gehört, ist das Finanzamt Deggendorf zuständig. Wenn Sie in Moos wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem beim Finanzamt einreichen und haben zudem die Möglichkeit, sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer beraten zu lassen. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um Verzögerungen bei den Bescheiden zu vermeiden. Planen Sie einen Umzug, kann sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes ändern, wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus wechseln. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Moos zuständig ist. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos erledigen.

Moos im Überblick

Einwohner 2.383 1.185 männlich
1.198 weiblich
Fläche 32,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 226

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Deggendorf

Adresse

Pfleggasse 18
94469 Deggendorf

Postfach 1355 , 94453 Deggendorf

Kontakt

Telefon 0991 384-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0991 384-150

Finanzamtsnummer

9108

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 15.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Langer Donnerstag von März - Juni 7:30 - 17:00 Uhr

Bankverbindung

SPARKASSE DEGGENDORF

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1DEG

Zuständig für Postleitzahlen

94554

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Moos

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Moos

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Moos

Wann hat das Finanzamt Moos geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–13:00 Uhr; Di 7:30–13:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–15:00 Uhr; Fr 7:30–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Moos?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Pfleggasse 18, 94469 Deggendorf, telefonisch unter 0991 384-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Moos zuständig?

Das Amt ist für Moos mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Moos online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Moos abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Deggendorf Plattling Osterhofen Hengersberg Schöllnach Bernried Metten Winzer Offenberg Künzing Stephansposching Grafling

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank