Finanzamt Morschheim

In Morschheim, einer weiteren Gemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Einwohner haben hier die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer Hilfe zu erhalten. Es ist wichtig, sich über die Fristen für Steuererklärungen und die notwendigen Belege zu informieren, um Ihre steuerlichen Pflichten rechtzeitig zu erfüllen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um zu erfahren, welche Finanzämter für die jeweilige Gemeinde zuständig sind, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Das Team des Finanzamts in Morschheim ist bereit, Sie bei Ihren steuerlichen Anliegen zu unterstützen.

Morschheim im Überblick

Einwohner 322 169 männlich
153 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Morschheim

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank