Finanzamt Münchberg

Münchberg ist eine Gemeinde im Kreis Hof im Freistaat Bayern und unterliegt dem Finanzamt Hof mit Außenstellen. Als Bürger von Münchberg können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, sich über die Fristen der Einreichung im Klaren zu sein, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen können Sie auf die Expertise des Finanzamts zurückgreifen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt einfach zu finden.

Münchberg im Überblick

Einwohner 9.969 4.884 männlich
5.085 weiblich
Fläche 68,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 238

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Hof mit Außenstellen

Adresse

Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

Postfach 1368 , 95012 Hof

Kontakt

Telefon 09281 929-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09281 929-1500

Finanzamtsnummer

9223

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360690

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

95201, 95202, 95203, 95204, 95205, 95212, 95213

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Münchberg

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank