Finanzamt Müncheberg

Die Stadt Müncheberg im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Strausberg. Einwohner dieser Stadt haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt im Finanzamt einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Die Mitarbeiter stehen Ihnen auch in Bezug auf Lohnsteuerfragen zur Seite und helfen bei der Klärung von Unsicherheiten. Wichtige Fristen sollten nicht außer Acht gelassen werden, um Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie innerhalb Brandenburgs umziehen, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern, was eine Prüfung wert ist. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Auch bei der Beantragung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Strausberg für die Bürger von Müncheberg ein hilfreicher Ansprechpartner.

Müncheberg im Überblick

Einwohner 6.831 3.432 männlich
3.399 weiblich
Fläche 152,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15372, 15374

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Müncheberg

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Müncheberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Brandenburg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Müncheberg

Wie erreiche ich das Finanzamt Müncheberg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Prötzeler Chaussee 12, 15344 Strausberg, telefonisch unter 03341 342-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Müncheberg zuständig?

Das Amt ist für Müncheberg mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Müncheberg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Müncheberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Brandenburg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank