Finanzamt Münstertal/Schwarzwald

In der malerischen Gemeinde Münstertal/Schwarzwald im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Müllheim die zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und möglichen Fristen zur Verfügung. Bei Unklarheiten zu Ihren Steuerbescheiden oder erforderlichen Belegen ist das Finanzamt Müllheim Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell und unkompliziert zu finden. Beachten Sie, dass ein Umzug außerhalb der Gemeindegrenzen dazu führen kann, dass Sie künftig ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen.

Münstertal/Schwarzwald im Überblick

Einwohner 758 392 männlich
366 weiblich
Fläche 6,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Müllheim

Adresse

Goethestr. 11
79379 Müllheim

Postfach 1461 , 79374 Müllheim

Kontakt

Telefon 07631 189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07631 189-190

Finanzamtsnummer

2812

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE20680000000068001511

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79244

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Münstertal/Schwarzwald

?
Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Münstertal/Schwarzwald

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Münstertal/Schwarzwald

Wie erreiche ich das Finanzamt Münstertal/Schwarzwald?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Goethestr. 11, 79379 Müllheim, telefonisch unter 07631 189-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Münstertal/Schwarzwald zuständig?

Das Amt ist für Münstertal/Schwarzwald mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Münstertal/Schwarzwald online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Münstertal/Schwarzwald abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank