Finanzamt Murg

In der Gemeinde Murg im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen zuständig. Als Einwohner von Murg haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Finanzamt beratend zur Seite. Es ist ratsam, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen genau im Auge zu behalten, um fristgerechte Abgaben sicherzustellen. Darüber hinaus sollten Sie alle nötigen Belege zur Hand haben, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg ein anderes Finanzamt für Sie zuständig werden kann.

Murg im Überblick

Einwohner 622 323 männlich
299 weiblich
Fläche 8,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Adresse

Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt

Telefon 07761 566-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07761 566-126

Finanzamtsnummer

2816

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Hinweis

Nur Besucheradresse der Außenstelle! Postanschrift = Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79726, 79727, 79730

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Murg

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 335%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Murg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Murg

Wie erreiche ich das Finanzamt Murg?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Werderstr. 5, 79713 Bad Säckingen, telefonisch unter 07761 566-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Murg zuständig?

Das Amt ist für Murg mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Murg online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Murg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Todtmoos Ibach Herrischried Dachsberg (Südschwarzwald) Rickenbach Albbruck St. Blasien Laufenburg (Baden) Bernau im Schwarzwald Wehr Bad Säckingen Görwihl

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank