Finanzamt Murr

Die Gemeinde Murr im Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ludwigsburg. In Murr können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an das Finanzamt wenden. Hier stehen Ihnen auch Informationen zur Lohnsteuer und zu den geltenden Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung. Es ist ratsam, alle relevanten Belege und Unterlagen bereit zu halten, da diese eventuell für Ihre Steuerbescheide benötigt werden. Sollte Sie ein Umzug in eine andere Gemeinde bevorstehen, bedenken Sie, dass sich dadurch die Zuständigkeit des Finanzamts ändern könnte. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Murr im Überblick

Einwohner 32 16 männlich
16 weiblich
Fläche 6,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Ludwigsburg

Adresse

Alt-Württemberg-Allee 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt

Telefon 07141/180
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07141/182105

Finanzamtsnummer

2871

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE24600000000060401500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71711, 71714

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Murr

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank