Finanzamt Neenstetten

In der Gemeinde Neenstetten, die zum Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Ulm für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten zu lassen. Das Finanzamt unterstützt Sie zudem bei Fragen zur Lohnsteuer und informiert über die wichtigen Fristen, die Sie einhalten müssen. Auch bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden oder der Einreichung von Belegen ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, können Sie gerne unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann bedeuten, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle relevanten Informationen zu informieren, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.

Neenstetten im Überblick

Einwohner 11.684 5.700 männlich
5.984 weiblich
Fläche 9,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89189

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neenstetten

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Neenstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neenstetten

Wie erreiche ich das Finanzamt Neenstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wagnerstr. 2, 89077 Ulm, telefonisch unter 0731/1030. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neenstetten zuständig?

Das Amt ist für Neenstetten mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neenstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neenstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Setzingen Nerenstetten Öllingen Weidenstetten Dornstadt Nellingen Rammingen Blaustein Langenau Lonsee Illerrieden Holzkirch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank