Finanzamt Nehren (Tübingen)

In der Gemeinde Nehren, die zum Kreis Tübingen in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Tübingen für alle steuerlichen Fragen zuständig. Hier können Sie bequem Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen genau im Auge zu behalten, um mögliche Nachzahlungen oder Versäumniszinsen zu vermeiden. Zusätzlich unterstützt das Finanzamt Tübingen die Bürger bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Zusammenstellung notwendiger Belege. Um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Bitte denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus oft auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht, was eine rechtzeitige Prüfung nötig macht.

Nehren im Überblick

Einwohner 603 305 männlich
298 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Tübingen

Adresse

Steinlachallee 6
72072 Tübingen

Postfach 1520 , 72005 Tübingen

Kontakt

Telefon 07071/7570
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07071/7574500

Finanzamtsnummer

2886

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94640000000064001505

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72147

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nehren

?
Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Nehren

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Nehren

Wie erreiche ich das Finanzamt Nehren?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Steinlachallee 6, 72072 Tübingen, telefonisch unter 07071/7570. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Nehren zuständig?

Das Amt ist für Nehren mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Nehren online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Nehren abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Tübingen Starzach Kusterdingen Mössingen Dußlingen Ofterdingen Dettenhausen Kirchentellinsfurt Neustetten Hirrlingen Ammerbuch Gomaringen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank