Finanzamt Nerenstetten

In der Gemeinde Nerenstetten im Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Ulm für alle steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Bewohner von Nerenstetten haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Fristen, beispielsweise für die Abgabe von Steuererklärungen, steht Ihnen das Finanzamt Ulm gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich auch über die relevanten Steuerbescheide und die notwendigen Belege, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass sich möglicherweise Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Diese hilft Ihnen, das passende Finanzamt schnell und unkompliziert zu finden.

Nerenstetten im Überblick

Einwohner 13.403 6.546 männlich
6.857 weiblich
Fläche 20,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 206

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89129

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nerenstetten

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Nerenstetten

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Nerenstetten

Wie erreiche ich das Finanzamt Nerenstetten?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wagnerstr. 2, 89077 Ulm, telefonisch unter 0731/1030. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Nerenstetten zuständig?

Das Amt ist für Nerenstetten mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Nerenstetten online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Nerenstetten abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Setzingen Neenstetten Öllingen Weidenstetten Dornstadt Nellingen Rammingen Blaustein Langenau Lonsee Illerrieden Holzkirch

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank