Finanzamt Neuhemsbach

Als Einwohner der Gemeinde Neuhemsbach im Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, sind Sie dem Finanzamt Kaiserslautern zugeordnet. Dieses Finanzamt unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Wenn Sie beispielsweise Unsicherheiten bei der Lohnsteuer oder bei Steuerbescheiden haben, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Fristen einzuhalten und Verzögerungen zu vermeiden. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion.

Neuhemsbach im Überblick

Einwohner 1.135 549 männlich
586 weiblich
Fläche 2,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67680

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neuhemsbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Neuhemsbach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neuhemsbach

Wann hat das Finanzamt Neuhemsbach geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Neuhemsbach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Eisenbahnstr. 56, 67655 Kaiserslautern, telefonisch unter 0631/36760 oder per E-Mail an Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neuhemsbach zuständig?

Das Amt ist für Neuhemsbach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neuhemsbach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neuhemsbach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frankelbach Steinbach am Donnersberg Schiersfeld Kaiserslautern Schallodenbach Eisenberg (Pfalz) Olsbrücken Schneckenhausen Enkenbach-Alsenborn Ransweiler Sembach Falkenstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank