Finanzamt Neuler

Die Gemeinde Neuler im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Aalen. Wenn Sie in Neuler leben und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten oder unsicher sind, wie Sie Ihre steuerliche Veranlagung gestalten sollen, können Sie sich an das Finanzamt Aalen wenden. Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden zur Seite und helfen Ihnen, alle erforderlichen Belege korrekt einzureichen. Beachten Sie die relevanten Fristen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach herauszufinden, an welche Behörde Sie sich in Ihrem neuen Wohnort wenden müssen. So bleiben Sie immer gut informiert über Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Neuler im Überblick

Einwohner 201 100 männlich
101 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73479, 73491

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neuler

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Neuler

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neuler

Wie erreiche ich das Finanzamt Neuler?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Wilhelm-Zapf-Straße 6, 73430 Aalen, telefonisch unter (07361) 9578-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neuler zuständig?

Das Amt ist für Neuler mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neuler online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neuler abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Westhausen Neresheim Jagstzell Lauchheim Bopfingen Essingen Tannhausen Adelmannsfelden Abtsgmünd Kirchheim am Ries Ellwangen (Jagst) Wört

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank