Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit

In der Gemeinde Neumarkt-Sankt Veit, die im Kreis Mühldorf a.Inn im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Mühldorf zuständig. Wenn Sie hier wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Egal, ob Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, das Finanzamt Mühldorf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen zu beachten, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Sie sollten sich auch bewusst sein, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise dazu führt, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Umzu erkennen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion verwenden. Diese hilft Ihnen, schnell und unkompliziert die richtigen Ansprechpartner zu finden. Neumarkt-Sankt Veit bietet Ihnen somit alle notwendigen Informationen für Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Neumarkt-Sankt Veit im Überblick

Einwohner 6.334 3.174 männlich
3.160 weiblich
Fläche 61,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 211

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Mühldorf

Adresse

Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf

Postfach 1369 , 84445 Mühldorf

Kontakt

Telefon 08631 616-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08631 616-100

Finanzamtsnummer

9141

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.45 – 13.00 Uhr
Di. 07.45 – 13.00 Uhr
Mi. 07.45 – 13.00 Uhr
Do. 07.45 – 17.00 Uhr
Fr. 07.45 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08631/616-338

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE36700000000071001503

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

84494

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neumarkt-Sankt Veit

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Neumarkt-Sankt Veit

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit

Wann hat das Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:45–13:00 Uhr; Di 7:45–13:00 Uhr; Mi 7:45–13:00 Uhr; Do 7:45–17:00 Uhr; Fr 7:45–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Katharinenplatz 16, 84453 Mühldorf, telefonisch unter 08631 616-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit zuständig?

Das Amt ist für Neumarkt-Sankt Veit mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neumarkt-Sankt Veit abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Waldkraiburg Mühldorf a.Inn Ampfing Haag i.OB Gars a.Inn Kraiburg a.Inn Mettenheim Schwindegg Buchbach Polling Aschau a.Inn Heldenstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank