Finanzamt Neustadt a.d.Aisch

Die Gemeinde Neustadt a.d.Aisch, gelegen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim) zugeordnet. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer beraten zu lassen. Die Einhaltung der Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen ist entscheidend für die rechtzeitige Ausstellung von Steuerbescheiden. Ein strukturiertes Ablagesystem für alle relevanten Belege ist daher sinnvoll. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann, was Auswirkungen auf Ihre steuerlichen Verpflichtungen haben könnte.

Neustadt a.d.Aisch im Überblick

Einwohner 13.294 6.582 männlich
6.712 weiblich
Fläche 61,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-3345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09842/200-3142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91401, 91402, 91403, 91404, 91405, 91406, 91407, 91408, 91412, 91413

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neustadt a.d.Aisch

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Grundsteuer A 475%
Grundsteuer B 475%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Neustadt a.d.Aisch

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neustadt a.d.Aisch

Wann hat das Finanzamt Neustadt a.d.Aisch geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Neustadt a.d.Aisch?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, telefonisch unter 09842 200-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neustadt a.d.Aisch zuständig?

Das Amt ist für Neustadt a.d.Aisch mit 10 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neustadt a.d.Aisch online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neustadt a.d.Aisch abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Bad Windsheim Uffenheim Emskirchen Markt Erlbach Scheinfeld Diespeck Burgbernheim Uehlfeld Burghaslach Gerhardshofen Obernzenn Sugenheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank