Finanzamt Neutraubling

Neutraubling, St, gelegen im Kreis Regensburg im Freistaat Bayern, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Regensburg. Bewohner dieser Gemeinde sind hier an der richtigen Adresse, wenn es darum geht, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Das Finanzamt bietet nicht nur Auskünfte zur Lohnsteuer, sondern hilft auch bei der Einhaltung von Fristen und der Klärung von Steuerbescheiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann neue Pflichten mit sich bringen, da möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um festzustellen, welche Behörde für Ihren Wohnort verantwortlich ist. Das Finanzamt Regensburg unterstützt Sie gerne bei allen Ihren steuerlichen Anliegen.

Neutraubling im Überblick

Einwohner 14.224 7.059 männlich
7.165 weiblich
Fläche 9,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93072, 93073

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Neutraubling

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Neutraubling

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Neutraubling

Wann hat das Finanzamt Neutraubling geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:00 Uhr; Di 7:30–15:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Neutraubling?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg, telefonisch unter 0941 5024-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Neutraubling zuständig?

Das Amt ist für Neutraubling mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neutraubling online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Neutraubling abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Regensburg Regenstauf Lappersdorf Hemau Nittendorf Obertraubling Wenzenbach Schierling Sinzing Pentling Barbing Beratzhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank