Finanzamt Nörten-Hardenberg

Der Flecken Nörten-Hardenberg im Kreis Northeim, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Northeim-Herzberg am Harz. Bewohner dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt hier einzureichen und erhalten hierzu Unterstützung. Das Finanzamt steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung und informiert Sie über die Fristen, die für die Einreichung von Steuerunterlagen gelten. Darüber hinaus können alle relevanten Informationen zur Lohnsteuer und den erforderlichen Belegen abgefragt werden. Sollten Sie umziehen, kann dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist.

Nörten-Hardenberg im Überblick

Einwohner 7.719 3.796 männlich
3.923 weiblich
Fläche 54,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 52

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Northeim-Herzberg am Harz

Adresse

Graf-Otto-Str. 31
37154 Northeim

Postfach 1261 , 37142 Northeim

Kontakt

Telefon 05551 704-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2335

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE NORTHEIM

Kontoinhaber: Finanzamt Northeim-Herzberg a.H.

IBAN: DE31262500010000000208

BIC: NOLADE21NOM

Zuständig für Postleitzahlen

37171, 37172, 37173, 37175, 37176

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nörten-Hardenberg

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank