Finanzamt Norken

In Norken, einer malerischen Gemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg für alle steuerlichen Belange zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zu steuerlichen Veranlagungen oder Lohnsteuer an die Experten des Finanzamtes wenden. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um dies zu klären, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Finder-Funktion, die Ihnen schnell und unkompliziert das passende Finanzamt anzeigt. Das Finanzamt bietet auch Hilfe bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Zusammenstellung aller notwendigen Belege, um Ihnen das Leben einfacher zu machen. Verlassen Sie sich auf die Kompetenz der Mitarbeiter, die Ihnen in allen steuerlichen Fragen zur Seite stehen.

Norken im Überblick

Einwohner 3.861 1.919 männlich
1.942 weiblich
Fläche 39,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 294

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57629

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Norken

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank