Finanzamt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg, gelegen im Kreis Nürnberg im Freistaat Bayern, wird vom Finanzamt Nürnberg (bis 31.12.2025 FA Nürnberg-Nord) betreut. Für die Einwohner Nürnbergs ist es wichtig zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Bei sich ergebenden Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts beratend zur Seite. Fristen zur Einreichung von Unterlagen und die Bearbeitung von Steuerbescheiden sind ebenfalls Teil des Services, den das Finanzamt in Nürnberg bietet. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Daher empfiehlt sich der Zugriff auf unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden. Nürnberg, eine Stadt voller Geschichte und Kultur, bietet ihren Bürgern auch eine professionelle Unterstützung in Steuerfragen.

Nürnberg im Überblick

Einwohner 529.508 260.358 männlich
269.150 weiblich
Fläche 186,4 km²
Gemeindetyp Kreisfreie Stadt
Bundestagswahlkreis 243 –244

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Nürnberg (238) (bis 31.12.2025 FA Nürnberg-Nord)

Adresse

Kirchenweg 10
90419 Nürnberg

Kontakt

Telefon 0911 3998-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 3998-296

Finanzamtsnummer

9238

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Nürnberg.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0911/3998343

Bankverbindung

SPARKASSE NUERNBERG

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE79760501010003648043

BIC: SSKNDE77XXX

Zuständig für Postleitzahlen

90419, 90427, 90429, 90431, 90439, 90441, 90443, 90449, 90451, 90453, 90455, 90457, 90478, 90480, 90482, 90489, 90491

Nürnberg (240) (bis 31.12.2025 FA Nürnberg-Süd)

Adresse

Sandstr. 20
90443 Nürnberg

Kontakt

Telefon 0911 248-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0911 248-2599

Finanzamtsnummer

9240

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Nürnberg.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0911/2482812

Bankverbindung

SPARKASSE NUERNBERG

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE79760501010003648043

BIC: SSKNDE77XXX

Zuständig für Postleitzahlen

90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nürnberg

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Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 555%
Gewerbesteuer 467%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Nürnberg

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.09.2026
Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Nürnberg

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Nürnberg abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank