Finanzamt Nürtingen

Die Stadt Nürtingen im Kreis Esslingen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Nürtingen zugeordnet. Die örtlichen Bürger können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten wertvolle Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Außerdem bietet das Finanzamt Informationen zu Lohnsteuer, Abgabefristen und den notwendigen Belegen, die für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten wichtig sind. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus das zuständige Finanzamt wechseln kann. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde kontaktieren, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Nürtingen steht Ihnen als kompetenter Partner in allen steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Nürtingen im Überblick

Einwohner 120 65 männlich
55 weiblich
Fläche 5,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Nürtingen

Adresse

Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen

Postfach 1309 , 72603 Nürtingen

Kontakt

Telefon 07022/7090
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07022/709-120

Finanzamtsnummer

2874

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE53611500200048200130

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

72601, 72602, 72603, 72604, 72605, 72606, 72607, 72608, 72609, 72610, 72611, 72612, 72622

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nürtingen

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank