Finanzamt Nußbach

Die Gemeinde Nußbach im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kusel-Landstuhl. Falls Sie hier wohnen und Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, ist das zuständige Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Ihrer Lohnsteuer, den Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung und können sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Es ist wichtig, sich über Steuerbescheide und die erforderlichen Belege zu informieren, um rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion nutzen.

Nußbach im Überblick

Einwohner 151 77 männlich
74 weiblich
Fläche 2,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67759

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nußbach

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 510%
Gewerbesteuer 405%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank