Finanzamt Nuthe-Urstromtal

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal im Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg, wird vom Finanzamt Luckenwalde betreut. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter dort zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung beachten, um Komplikationen zu vermeiden. Auch bei Themen wie Steuerbescheiden oder notwendigen Belegen erhalten Sie Unterstützung. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und einfach das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Nuthe-Urstromtal im Überblick

Einwohner 6.325 3.258 männlich
3.067 weiblich
Fläche 341,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Eine Steuer nur im Rotlichtmilieu: das „Düsseldorfer Verfahren"

Beim „Düsseldorfer Verfahren" zieht der Bordellbetreiber von selbstständigen Sexarbeiterinnen pro Anwesenheitstag eine pauschale Steuervorauszahlung (regional meist 20–30 Euro) ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Diese Praxis gibt es seit 1966, ausschließlich in Deutschland – und bis heute ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Quelle: Wikipedia – Düsseldorfer Verfahren

Luckenwalde

Adresse

Erich-Mendelsohn-Straße 2
14943 Luckenwalde

Kontakt

Telefon 03371 606-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3050

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde

IBAN: DE88100000000016001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14947

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nuthe-Urstromtal

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Grundsteuer A 302%
Grundsteuer B 391%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank