Finanzamt Nuthetal

Nuthetal, eine Gemeinde im Kreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg, ist dem Finanzamt Potsdam zugeordnet. Hier erhalten die Einwohner Unterstützung bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung sowie bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Ob Lohnsteuer, Steuerbescheide oder spezifische Belege – das Finanzamt Potsdam steht Ihnen jederzeit zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Unterlagen einzuhalten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wenn Sie einen Umzug in ein anderes Bundesland oder über die Gemeindegrenzen hinaus planen, könnte sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um ganz einfach das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden und Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu klären.

Nuthetal im Überblick

Einwohner 9.376 4.550 männlich
4.826 weiblich
Fläche 48,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 61

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Potsdam

Adresse

Steinstr. 104
14480 Potsdam

Kontakt

Telefon 0331 287-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3046

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Potsdam

IBAN: DE72100000000016001501

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14558

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Nuthetal

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Grundsteuer A 220%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank