Finanzamt Obermarchtal

In der Gemeinde Obermarchtal, gelegen im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Ehingen zuständig. Wenn Sie in Obermarchtal wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen auch für alle Fragen zur Verfügung, die die steuerliche Veranlagung, Lohnsteuer und die damit verbundenen Fristen betreffen. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung sind auch die richtigen Belege entscheidend, die die Grundlage für Ihre steuerlichen Ansprüche bilden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, das passende Finanzamt zu finden.

Obermarchtal im Überblick

Einwohner 3.307 1.648 männlich
1.659 weiblich
Fläche 15,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Ehingen

Adresse

Hehlestr. 19
89584 Ehingen

Kontakt

Telefon 07391/5080
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07391/508260

Finanzamtsnummer

2858

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE56630000000063001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89611

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Obermarchtal

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Obermarchtal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Obermarchtal

Wie erreiche ich das Finanzamt Obermarchtal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Hehlestr. 19, 89584 Ehingen, telefonisch unter 07391/5080. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Obermarchtal zuständig?

Das Amt ist für Obermarchtal mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obermarchtal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obermarchtal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Öpfingen Griesingen Erbach Untermarchtal Ehingen (Donau) Grundsheim Oberdischingen Munderkingen Hausen am Bussen Emeringen Emerkingen Oberstadion

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank