Finanzamt Obernzenn

Die Gemeinde Obernzenn im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gehört zum Finanzamt Mittelfranken-West (252), welches bis zum 31.12.2025 zuständig ist. Als Bürger von Obernzenn haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen. Zudem beantwortet das Finanzamt Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und hilft Ihnen bei Anliegen rund um die Lohnsteuer. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen zu informieren, um Versäumnisse zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen. Unsere Finanzamt-Suchfunktion ist eine praktische Hilfe, um schnell das für Ihren Wohnort verantwortliche Finanzamt zu finden.

Obernzenn im Überblick

Einwohner 2.462 1.262 männlich
1.200 weiblich
Fläche 39,7 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 242

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Mittelfranken-West (252) (bis 31.12.2025 FA Uffenheim)

Adresse

Schloßplatz 7
97215 Uffenheim

Postfach 1240 , 97211 Uffenheim

Kontakt

Telefon 09842 200-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09842 200-3345

Finanzamtsnummer

9252

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Für Sie zuständig sind alle Standorte des Finanzamts Mittelfranken-West.

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09842/200-3142

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE48700500000004360470

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

91619

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Obernzenn

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Obernzenn

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Obernzenn

Wann hat das Finanzamt Obernzenn geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–13:00 Uhr; Di 8:00–13:00 Uhr; Mi 8:00–13:00 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Obernzenn?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, telefonisch unter 09842 200-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Obernzenn zuständig?

Das Amt ist für Obernzenn mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obernzenn online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obernzenn abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Neustadt a.d.Aisch Bad Windsheim Uffenheim Emskirchen Markt Erlbach Scheinfeld Diespeck Burgbernheim Uehlfeld Burghaslach Gerhardshofen Sugenheim

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank