Finanzamt Obertraubling

Obertraubling im Kreis Regensburg, Freistaat Bayern, ist Teil des Zuständigkeitsbereichs des Finanzamts Regensburg. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet zudem Beratung zu Lohnsteuerangelegenheiten und allen relevanten Fristen, die bei der Einreichung einer Steuererklärung eingehalten werden müssen. Es ist zu beachten, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie rasch und unkompliziert herausfinden, an welche Stelle Sie sich in diesem Fall wenden müssen. Das Finanzamt Regensburg hilft Ihnen auch bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung der erforderlichen Belege.

Obertraubling im Überblick

Einwohner 8.779 4.481 männlich
4.298 weiblich
Fläche 24,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93081, 93083

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Obertraubling

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Aktuelle Steuertermine für Obertraubling

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Bayern sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Obertraubling

Wann hat das Finanzamt Obertraubling geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 7:30–15:00 Uhr; Di 7:30–15:00 Uhr; Mi 7:30–13:00 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr; Fr 7:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Obertraubling?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg, telefonisch unter 0941 5024-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Obertraubling zuständig?

Das Amt ist für Obertraubling mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obertraubling online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Obertraubling abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Bayern, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Regensburg Regenstauf Neutraubling Lappersdorf Hemau Nittendorf Wenzenbach Schierling Sinzing Pentling Barbing Beratzhausen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank