Finanzamt Olbersdorf

Die Gemeinde Olbersdorf im Kreis Görlitz, Freistaat Sachsen, hat das Finanzamt Löbau als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Hier können die Anwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt Löbau bietet zudem umfassende Informationen zur Lohnsteuer und hält Sie über wichtige Fristen sowie die Zustellung von Steuerbescheiden auf dem Laufenden. Wenn Sie Belege zur Einreichung vorlegen müssen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes ebenfalls gerne zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und einfach das für Ihren Wohnort in Olbersdorf zuständige Finanzamt finden.

Olbersdorf im Überblick

Einwohner 4.281 2.053 männlich
2.228 weiblich
Fläche 15,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Löbau

Adresse

Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau

Postfach 1165 , 02701 Löbau

Kontakt

Telefon 03585 455-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03585 455-100

Finanzamtsnummer

3208

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Löbau

IBAN: DE48860000000086001539

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02785

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Olbersdorf

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 595%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Olbersdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Sachsen sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Olbersdorf

Wann hat das Finanzamt Olbersdorf geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–15:30 Uhr; Di 8:00–18:00 Uhr; Mi 8:00–15:30 Uhr; Do 8:00–17:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Olbersdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau, telefonisch unter 03585 455-0 oder per E-Mail an poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Olbersdorf zuständig?

Das Amt ist für Olbersdorf mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Olbersdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Olbersdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Sachsen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Zittau Löbau Ebersbach-Neugersdorf Kottmar Herrnhut Großschönau Oderwitz Seifhennersdorf Mittelherwigsdorf Leutersdorf Bernstadt a. d. Eigen Neusalza-Spremberg

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank