Finanzamt Olsbrücken

In der Gemeinde Olsbrücken, die zum Kreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz gehört, sind die Bürger dem Finanzamt Kaiserslautern zugeordnet. Dieses Finanzamt ist nicht nur für die Einreichung der Einkommensteuererklärung zuständig, sondern auch eine wichtige Anlaufstelle bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Wenn es um Lohnsteuerfragen oder die Bearbeitung von Steuerbescheiden geht, können Sie sich jederzeit an das Finanzamt wenden. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Belege und Unterlagen fristgerecht einreichen, um mögliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg könnte auch ein Wechsel des Finanzamts erforderlich sein. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist und seien Sie stets gut informiert.

Olsbrücken im Überblick

Einwohner 1.046 522 männlich
524 weiblich
Fläche 5,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67737

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Olsbrücken

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Olsbrücken

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Olsbrücken

Wann hat das Finanzamt Olsbrücken geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Olsbrücken?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Eisenbahnstr. 56, 67655 Kaiserslautern, telefonisch unter 0631/36760 oder per E-Mail an Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Olsbrücken zuständig?

Das Amt ist für Olsbrücken mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Olsbrücken online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Olsbrücken abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frankelbach Steinbach am Donnersberg Schiersfeld Kaiserslautern Schallodenbach Neuhemsbach Eisenberg (Pfalz) Schneckenhausen Enkenbach-Alsenborn Ransweiler Sembach Falkenstein

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank