Finanzamt Ortrand

Die Stadt Ortrand im Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg, hat das Finanzamt Calau als zuständige Behörde. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer klären. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass sich die zuständige Finanzbehörde ändert, was für die Anwohner von Bedeutung ist. Es gilt, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen gewissenhaft zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Calau steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Belange rund um Steuerbescheide und erforderliche Belege zur Verfügung.

Ortrand im Überblick

Einwohner 1.996 950 männlich
1.046 weiblich
Fläche 7,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Ein hauptberuflicher Torwarttrainer durfte prüfen lassen, ob sein Sky-Bundesliga-Abo (46,90 €/Monat) als Werbungskosten absetzbar ist. Der Bundesfinanzhof entschied 2019: Bei tatsächlich beruflicher Nutzung ist das möglich – das Finanzgericht solle sogar Spieler und Trainerkollegen als Zeugen vernehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 24/16

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

01990

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ortrand

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Grundsteuer A 295%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank