Finanzamt Osloß

Die Gemeinde Osloß im Kreis Gifhorn, Niedersachsen, ist dem Finanzamt Gifhorn zugeordnet. Wenn Sie in Osloß leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und sich mit Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, was für Ihre steuerlichen Belange von Bedeutung sein kann. Die Nutzung unseres Finanzamt-Finders hilft Ihnen, das zutreffende Finanzamt für Ihre neue Adresse schnell zu ermitteln.

Osloß im Überblick

Einwohner 2.206 1.098 männlich
1.108 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38557

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Osloß

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 355%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank